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Zivilrecht

Schadensersatz in Spanien: Responsabilidad Civil – Ihre Ansprüche nach Straftaten und Unfällen

Silvia Santaulària Bachmann18. Januar 20268 min Lesedauer
Schadensersatz in Spanien: Responsabilidad Civil – Ihre Ansprüche nach Straftaten und Unfällen

Schadensersatz in Spanien (Responsabilidad Civil)

Das spanische Recht kennt umfassende Schadensersatzansprüche für Opfer von Straftaten, Unfällen und Vertragsverstößen. Als deutschsprachige Abogada auf Mallorca setze ich diese Ansprüche für Sie durch.

Arten des Schadensersatzes

1. Daño emergente (Direkter Schaden)

  • Definition: Tatsächlich eingetretener Vermögensschaden
  • Beispiele: Medizinische Kosten, Reparaturkosten, gestohlene Wertgegenstände, gezahlter Kaufpreis bei Betrug

2. Lucro cesante (Entgangener Gewinn)

  • Definition: Einkommen/Gewinn, der ohne die Schädigung erzielt worden wäre
  • Beispiele: Verdienstausfall, entgangene Mieteinnahmen, Geschäftsausfall

3. Daño moral (Moralischer/Immaterieller Schaden)

  • Definition: Nicht-materielle Schäden
  • Beispiele: Schmerzensgeld, psychisches Leid, Ehrverletzung, Lebensqualitätseinbuße
  • Besonderheit: In Spanien anerkannt, aber Beweisführung wichtig

4. Intereses (Zinsen)

  • Verzugszinsen: Ab Fälligkeit der Forderung
  • Prozesszinsen: Gesetzlicher Zinssatz ab Urteil

Schadensersatz im Strafverfahren

Acción civil ex delicto (Art. 109-122 CP)

Bei jeder Straftat wird automatisch über den Schadensersatz mitentschieden, es sei denn, das Opfer verzichtet ausdrücklich.

  • Restitución: Rückgabe der Sache (z.B. gestohlene Gegenstände)
  • Reparación del daño: Wiederherstellung + Schadenersatz
  • Indemnización de perjuicios: Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden

Vorteile im Strafverfahren

  • ✅ Schneller als separater Zivilprozess
  • ✅ Kostengünstiger (kein separates Verfahren)
  • ✅ Staatliche Durchsetzung (Ministerio Fiscal hilft)

Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Baremo)

Das System der Ley 35/2015 (Baremo) legt verbindliche Tabellen fest für:

  • Todesfall: 90.000 € – 180.000 € (je nach Verwandtschaftsgrad)
  • Dauerhafte Invalidität: Bis zu 400.000 €
  • Vorübergehende Beeinträchtigung: 30–72 €/Tag
  • Psychische Folgen: Zusätzliche Entschädigung

Verjährungsfristen

| Anspruchsgrundlage | Frist | |---|---| | Vertragliche Haftung (Art. 1101 CC) | 5 Jahre | | Außervertragliche Haftung (Art. 1902 CC) | 1 Jahr | | Im Strafverfahren | Wie Strafverjährung |

Mein Angebot

Ich setze Ihre Schadensersatzansprüche durch – im Straf- oder Zivilverfahren.

Kostenlose Ersteinschätzung: +34 871 024 474

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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