Kündigung in Spanien: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Das spanische Arbeitsrecht (Estatuto de los Trabajadores) schützt Arbeitnehmer, unterscheidet aber wichtige Kündigungsarten.
Arten der Kündigung
- Despido procedente (rechtmäßig): Abfindung nur bei objektiven Gründen (20 Tage/Jahr)
- Despido improcedente (unrechtmäßig): Abfindung von 33 Tagen pro Beschäftigungsjahr (max. 24 Monatsgehälter)
- Despido nulo (nichtig): z.B. bei Diskriminierung – Wiedereinstellung möglich
Die 20-Tage-Frist
Ab Zustellung der Kündigung haben Arbeitnehmer nur 20 Werktage, um Klage beim Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social) einzureichen. Vorher ist ein obligatorischer Schlichtungsversuch (SMAC/Conciliación) nötig.
Berechnung der Abfindung
Bei unrechtmäßiger Kündigung: 33 Tage Gehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit, gedeckelt auf 24 Monatsgehälter. Für Verträge vor 2012 gelten teils höhere Sätze (Übergangsregelung).
Was tun bei einer Kündigung?
- Kündigungsschreiben und Zustellungsdatum sichern
- Sofort anwaltlich prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist
- Innerhalb der Frist Schlichtung beantragen
- Bei Bedarf Klage einreichen
Fazit
Die kurze Klagefrist macht schnelles Handeln essenziell. Ich unterstütze deutschsprachige Arbeitnehmer in Spanien bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Über die Autorin
Silvia Santaulària Bachmann
Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)
Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche
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