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Arbeitsrecht in Spanien

Kündigung, unbezahlte Löhne, Arbeitsverträge – kompetente Vertretung auf Mallorca und Barcelona

Das spanische Arbeitsrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen und österreichischen System. Ob ungerechtfertigte Kündigung, ausstehende Gehälter oder arbeitsrechtliche Konflikte – ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber konsequent vor spanischen Arbeitsgerichten.

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Als zugelassene Rechtsanwältin berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im spanischen Arbeitsrecht auf Mallorca, Ibiza, Menorca und in Barcelona. Mein Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutz, Lohnforderungen und arbeitsrechtlichen Vertragsstreitigkeiten vor den Juzgados de lo Social.

Arbeitsrecht auf Mallorca · Ibiza · Menorca · Barcelona – Abogada Colegiada nº 6193

Kündigung & Entlassung

Eine Kündigung in Spanien ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Bei formellen Fehlern oder fehlender Begründung kann die Entlassung für nichtig erklärt werden.

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung (despido procedente / improcedente / nulo)
  • Fristen: Die Klage muss innerhalb von 20 Tagen eingereicht werden
  • Verhandlung einer angemessenen Abfindung (indemnización)
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social)
  • Reinstatement-Klage bei nichtiger Kündigung
  • Kündigung wegen Schwangerschaft oder Gewerkschaftstätigkeit
  • Änderungskündigung und Vertragsänderung gegen den Willen des Arbeitnehmers

Unbezahlte Löhne & Ansprüche

Ausstehende Gehälter, nicht gezahlte Überstunden oder einbehaltene Sozialleistungen sind häufige Konflikte im spanischen Arbeitsrecht. Ich setze Ihre Ansprüche effizient durch.

  • Eintreibung ausstehender Gehälter und Bonuszahlungen
  • Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung
  • Ansprüche aus dem FOGASA-Garantiefonds bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Außergerichtliche Verhandlung und gerichtliche Klage
  • Vertretung bei Reclamación de cantidad
  • Ansprüche auf nicht genommenen Urlaub und Sonderzahlungen
  • Pfändung von Arbeitgeberguthaben bei Zahlungsunfähigkeit

Arbeitsverträge & Arbeitgeber

Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu Vertragsgestaltung, Wettbewerbsverboten und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach spanischem Recht.

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen (contrato de trabajo)
  • Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeitsklauseln
  • Beratung bei Kollektiventlassungen (ERE / ERTE)
  • Streitigkeiten über berufliche Einstufung und Gehaltsstufen
  • Vertretung bei arbeitsrechtlichen Verhandlungen und Schiedsverfahren
  • Befristete Verträge und unzulässige Kettenverträge
  • Arbeitsvertragsgestaltung für ausländische Arbeitgeber in Spanien

Mobbing, Belästigung & Diskriminierung

Mobbing am Arbeitsplatz (acoso laboral) und sexuelle Belästigung (acoso sexual) sind in Spanien strafbar und können zu erheblichem Schadensersatz führen.

  • Arbeitsrechtliche Klage wegen Mobbing (acoso laboral / moral)
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (acoso sexual)
  • Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Geschlecht oder Alter
  • Schadensersatzklage gegen Arbeitgeber
  • Einstweilige Verfügung und Sofortmaßnahmen
  • Unterstützung bei innerbetrieblichen Beschwerdeverfahren

Selbständige & Scheinselbständigkeit

Viele in Spanien als Selbständige (autónomos) arbeitende Personen sind in Wirklichkeit scheinselbständig. Ich kläre Ihren Status und setze Ihre Rechte durch.

  • Prüfung des arbeitsrechtlichen Status: Arbeitnehmer oder Selbständiger?
  • Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses (relación laboral)
  • Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beratung für TRADE (Trabajadores Autónomos Económicamente Dependientes)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen bei Statusänderung
  • Vertragsgestaltung für echte Selbständige

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse

Deutsche und österreichische Staatsangehörige, die in Spanien arbeiten oder von spanischen Unternehmen beschäftigt werden, stehen vor besonderen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen.

  • Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien (Entsenderichtlinie)
  • Anwendbares Recht bei internationalen Arbeitsverträgen
  • Sozialversicherung in Spanien und Deutschland: A1-Bescheinigung
  • Arbeitsrechtliche Beratung für deutsche Unternehmen mit Personal in Spanien
  • Rentner und Freiberufler: Residenzstatus und Arbeitserlaubnis
  • Zusammenarbeit mit deutschen Arbeitsrechtsanwälten

Ablauf eines Arbeitsrechtsverfahrens in Spanien

1

Fristenkontrolle (20 Tage!)

Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Fristen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 20 Werktagen erhoben werden. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt der Kündigung.

2

Conciliación previa (Pflichtschlichtung)

Vor dem Arbeitsgericht ist eine außergerichtliche Schlichtung (SMAC) zwingend vorgeschrieben. Ich begleite Sie und verteidige Ihre Interessen.

3

Klage vor dem Juzgado de lo Social

Falls keine Einigung erzielt wird, erhebe ich Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht und verteidige Ihre Ansprüche bis zur Entscheidung.

4

Berufung und Vollstreckung

Bei Bedarf lege ich Berufung ein oder vollstrecke das ergangene Urteil – inklusive Ansprüche aus dem FOGASA-Garantiefonds.

Häufige Fragen – Arbeitsrecht in Spanien

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