Geldwäsche auf den Balearen – Ein wachsendes Problem
Die Balearen – insbesondere Mallorca und Ibiza – gehören zu den Hotspots für Geldwäscheermittlungen in Spanien. Der Immobiliensektor, die Gastronomie und der Luxusgütermarkt stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden.
Gesetzliche Grundlage: Art. 301-304 Código Penal
Art. 301 CP – Grundtatbestand
- Strafe: 6 Monate bis 6 Jahre Freiheitsstrafe
- Geldstrafe: Bis zum Dreifachen des gewaschenen Betrags
- Tathandlung: Erwerben, Besitzen, Nutzen, Umwandeln oder Übertragen von Vermögenswerten aus einer Straftat
Art. 302 CP – Erschwerte Fälle
- Strafe: Obere Hälfte des Strafrahmens
- Bei Zugehörigkeit zu einer Organisation
- Bei Beteiligung an Drogenhandel als Vortat
Art. 303 CP – Fahrlässige Geldwäsche
- Strafe: 6 Monate bis 2 Jahre + Geldstrafe
- Für Berufsträger (Anwälte, Notare, Banker) mit Sorgfaltspflichten
Ermittlungsbehörden
- UDEF (Unidad de Delincuencia Económica y Fiscal) – Wirtschaftskriminalpolizei
- SEPBLAC – Finanzermittlung und Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Fiscalía Anticorrupción – Staatsanwaltschaft für Korruption
- Guardia Civil – UCO (Unidad Central Operativa)
Typische Geldwäscheszenarien auf Mallorca
- Immobilienkäufe mit Bargeld: Überproportional hohe Barzahlungen
- Gesellschaftsstrukturen: Verschachtelte Offshore-Firmen
- Gastronomiebetriebe: Umsatzmanipulation in Restaurants und Clubs
- Luxusgüter: Yachten, Fahrzeuge, Schmuck
- Kryptowährungen: Zunehmend im Fokus der UDEF
Präventionspflichten (Ley 10/2010)
Folgende Berufsgruppen auf den Balearen unterliegen der Sorgfaltspflicht:
- Immobilienmakler
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater
- Banken und Finanzdienstleister
- Kasinobetreiber
Verteidigungsstrategie
- Frühzeitige Intervention: Schon im Ermittlungsverfahren aktiv werden
- Vermögenssicherung: Einfrierung von Konten und Immobilien abwenden
- Herkunftsnachweis: Legale Herkunft der Mittel dokumentieren
- Verfahrensrechte: Akteneinsicht, Zeugenbefragung
Zuständige Gerichte
| Instanz | Gericht | |---|---| | Ermittlung | Juzgado de Instrucción (Palma/Ibiza/Mahón) | | 1. Instanz | Audiencia Provincial de Palma | | Berufung | Tribunal Superior de Justicia de Baleares | | Revision | Tribunal Supremo |
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Über die Autorin
Silvia Santaulària Bachmann
Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)
Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche
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