Forderungseinzug auf Mallorca – Ihr Weg zum Geld
Wenn ein Geschäftspartner oder Schuldner auf Mallorca nicht zahlt, stehen Ihnen als Gläubiger verschiedene rechtliche Wege offen. Als deutschsprachige Abogada mit Sitz in Palma de Mallorca helfe ich Ihnen, Ihre Forderungen effizient durchzusetzen.
Das außergerichtliche Mahnverfahren
Bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, empfehle ich stets ein außergerichtliches Mahnschreiben (Burofax). Dieses hat in Spanien besondere rechtliche Bedeutung, da es den Zugang und Inhalt dokumentiert.
Vorteile des Burofax:
- Rechtssichere Zustellung
- Dokumentierter Inhalt und Empfang
- Oft ausreichend, um Schuldner zur Zahlung zu bewegen
- Kostengünstig (ca. 30–50 €)
Das gerichtliche Mahnverfahren (Procedimiento Monitorio)
Das Monitorio nach Art. 812 ff. der Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC) ist das schnellste gerichtliche Instrument für den Forderungseinzug in Spanien:
- Zuständiges Gericht: Juzgado de Primera Instancia am Wohnsitz des Schuldners
- Keine Streitwertbegrenzung seit der Reform 2015
- Gerichtskosten: Kostenfrei bis 2.000 €, darüber hinaus nach Streitwert
- Dauer: In der Regel 2–4 Monate bis zur Vollstreckbarkeit
Ablauf des Monitorio auf Mallorca:
- Antrag beim Juzgado de Primera Instancia in Palma (oder zuständiges Gericht in Inca, Manacor)
- Gericht stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu
- Schuldner hat 20 Tage für Widerspruch
- Ohne Widerspruch → sofortige Vollstreckbarkeit
Vollstreckung (Ejecución)
Nach Erhalt eines vollstreckbaren Titels kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden:
- Kontopfändung bei spanischen Banken
- Pfändung von Immobilien (Embargo de bienes inmuebles)
- Lohnpfändung
- Pfändung von Fahrzeugen
Besonderheiten auf Mallorca
Auf Mallorca gibt es einige Besonderheiten:
- Viele Schuldner sind Nicht-Residenten (Ausländer ohne festen Wohnsitz)
- Immobilien sind oft der wertvollste pfändbare Vermögenswert
- Die Audiencia Provincial de Palma de Mallorca ist Berufungsinstanz
Kosten und Dauer
| Verfahrensart | Kosten (ca.) | Dauer | |---|---|---| | Burofax | 30–50 € | 1–2 Wochen | | Monitorio | ab 300 € | 2–4 Monate | | Ordentliche Klage | ab 1.500 € | 6–18 Monate | | Vollstreckung | ab 500 € | 2–6 Monate |
Meine Empfehlung
Handeln Sie schnell. In Spanien gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 5 Jahren (Art. 1964 Código Civil). Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Als zugelassene Abogada (Colegiada nº 6193 – ICAIB) vertrete ich Sie vor allen Gerichten auf Mallorca, Ibiza, Menorca und in Barcelona.
Über die Autorin
Silvia Santaulària Bachmann
Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)
Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche
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