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Ungerechtfertigte Kündigung in Spanien: Abfindung, Fristen und nächste Schritte

Silvia Santaulària Bachmann16. September 20266 min Lesedauer

Ungerechtfertigte Kündigung in Spanien

Eine Kündigung in Spanien ist nicht automatisch rechtmäßig. Das spanische Arbeitsrecht (Estatuto de los Trabajadores) unterscheidet zwischen procedente (berechtigt), improcedente (unberechtigt) und nulo (nichtig). Für Arbeitnehmer bedeutet die Einstufung entscheidende finanzielle und verfahrensrechtliche Folgen.

Was bedeutet „despido improcedente"?

Ein despido improcedente liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht ausreichend begründet oder die formellen Anforderungen nicht einhält. Das Gericht stellt dann fest, dass die Kündigung unrechtmäßig war.

Abfindung: Was steht Ihnen zu?

Bei einem als improcedente eingestuften unbefristeten Arbeitsverhältnis beträgt die Abfindung 33 Tage Lohn pro Beschäftigungsjahr, maximal 24 Monatslöhne. Der Arbeitgeber kann stattdessen die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers wählen. Bei einem nulo (nichtigen) Kündigung — etwa wegen Schwangerschaft, Gewerkschaftstätigkeit oder Diskriminierung — ist die Wiedereinstellung zwingend, zusätzlich zu den rückständigen Löhnen (salarios de tramitación).

Hinweis: Für Beschäftigungszeiten vor dem 12. Februar 2012 können abweichende Sätze (45 Tage/Jahr) gelten. Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab.

Die 20-Tage-Frist — handeln Sie sofort

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 20 Werktagen (días hábiles) ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Diese Frist ist absolut — nach Ablauf ist die Klage ausgeschlossen.

Das Verfahren: conciliación previa vor der Klage

Vor dem Arbeitsgericht ist eine außergerichtliche conciliación previa vor dem SMAC (Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación) zwingend. Oft wird hier bereits eine Einigung erzielt. Kommt keine zustande, erhebe ich Klage vor dem zuständigen Juzgado de lo Social.

Wie ich helfe

Ich prüfe Ihre Kündigung, berechne die korrekte Abfindung, begleite Sie zur conciliación previa und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht — auf Mallorca, Ibiza, Menorca und in Barcelona.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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