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Strafrecht

Urkundenfälschung in Spanien: Art. 390 Código Penal – Strafen und häufige Fälle

Silvia Santaulària Bachmann16. Februar 20267 min Lesedauer
Urkundenfälschung in Spanien: Art. 390 Código Penal – Strafen und häufige Fälle

Urkundenfälschung in Spanien (Falsedad documental)

Urkundenfälschung ist in Spanien ein schwerwiegendes Delikt, das häufig in Verbindung mit Betrug (Estafa) und Immobiliendelikten auf den Balearen vorkommt.

Gesetzliche Grundlage: Art. 390-399 Código Penal

Art. 390 CP – Fälschung öffentlicher Urkunden durch Amtsträger

  • Strafe: 3–6 Jahre Freiheitsstrafe + 6–24 Monate Geldstrafe
  • Betrifft: Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente, amtliche Bescheinigungen

Art. 392 CP – Fälschung öffentlicher Urkunden durch Privatpersonen

  • Strafe: 6 Monate – 3 Jahre Freiheitsstrafe
  • Häufig: Gefälschte Vollmachten (Poder notarial), manipulierte Grundbucheinträge

Art. 395 CP – Fälschung privater Urkunden

  • Strafe: 6 Monate – 2 Jahre Freiheitsstrafe
  • Voraussetzung: Verwendung zum Nachteil eines Dritten (perjuicio de tercero)
  • Häufig: Gefälschte Verträge, Unterschriften, Rechnungen

Art. 396 CP – Gebrauch gefälschter Urkunden

  • Strafe: Wie der Fälscher selbst (Gleichstellung)
  • Wer wissentlich eine gefälschte Urkunde verwendet, wird wie der Fälscher bestraft

Häufige Fälle auf den Balearen

  1. Gefälschte Vollmachten zum Verkauf fremder Immobilien
  2. Manipulierte Kaufverträge mit falschen Preisangaben (zur Steuerumgehung)
  3. Gefälschte Baugenehmigungen für illegale Bauten
  4. Identitätsdokumente (Aufenthaltsbescheinigungen, NIE-Bescheinigungen)
  5. Geschäftsberichte (Jahresabschlüsse, Bilanzen) bei Insolvenzstraftaten

Verjährungsfristen

| Delikt | Verjährung | |---|---| | Art. 390 CP (Amtsträger) | 10 Jahre | | Art. 392 CP (Privatpersonen) | 5 Jahre | | Art. 395 CP (Private Urkunde) | 5 Jahre |

Verteidigung

  • Fehlende Kenntnis der Fälschung (bona fide)
  • Kein Nachteil für Dritte entstanden
  • Verfahrensfehler bei der Beweissicherung

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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