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Strafrecht

Unterschlagung in Spanien (Apropiación Indebida): Art. 253 CP – Wenn anvertrautes Geld verschwindet

Silvia Santaulària Bachmann25. Januar 20267 min Lesedauer
Unterschlagung in Spanien (Apropiación Indebida): Art. 253 CP – Wenn anvertrautes Geld verschwindet

Unterschlagung in Spanien (Apropiación Indebida)

Die Apropiación Indebida ist eines der häufigsten Vermögensdelikte in Spanien und kommt besonders oft im Geschäftsverkehr auf den Balearen vor. Im Gegensatz zum Betrug (Estafa) wurde das Geld hier freiwillig anvertraut – der Täter eignet es sich dann widerrechtlich an.

Gesetzliche Grundlage: Art. 253-254 Código Penal

Art. 253 CP – Grundtatbestand

  • Strafe: 6 Monate – 3 Jahre Freiheitsstrafe
  • Tathandlung: Aneignung oder Veruntreuung von Geld, Wertgegenständen oder anderen beweglichen Sachen, die zurückerstattet werden müssen

Strafmaß nach Höhe

| Betrag | Strafe | |---|---| | Unter 400 € | Geldstrafe 1–3 Monate | | 400 € – 50.000 € | 6 Monate – 3 Jahre | | Über 50.000 € (Art. 250 CP analog) | 1–6 Jahre |

Typische Fälle auf den Balearen

1. Hausverwaltung (Administrador de fincas)

  • Verwalter unterschlägt Gemeinschaftsgelder der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Besonders häufig bei Ferienimmobilien, deren Eigentümer im Ausland leben

2. Vollmachtsmissbrauch (Abuso de poder)

  • Bevollmächtigter nutzt Generalvollmacht zur eigenen Bereicherung
  • Verkauf von Immobilien ohne Wissen des Eigentümers

3. Geschäftsführer von Gesellschaften

  • Entnahme von Firmengeldern für private Zwecke
  • Manipulation von Buchhaltung

4. Mietkautionen (Fianzas)

  • Vermieter gibt Kaution nach Mietende nicht zurück
  • Bei vorsätzlichem Einbehalten: Apropiación Indebida

5. Rechtsanwälte und Berater

  • Unterschlagung von Mandantengeldern (Drittelkonto)
  • In Spanien leider keine Seltenheit

Abgrenzung zu anderen Delikten

| Delikt | Unterschied | |---|---| | Estafa (Betrug) | Täuschung vor der Übergabe | | Apropiación indebida | Freiwillige Übergabe, dann Aneignung | | Hurto (Diebstahl) | Wegnahme ohne Zustimmung | | Administración desleal (Untreue, Art. 252 CP) | Verwaltung fremden Vermögens mit Pflichtverstoß |

Ihre Rechte als Geschädigter

  1. Strafanzeige (Denuncia) bei Policía Nacional oder Guardia Civil
  2. Querella mit Antrag auf Kontenpfändung beim Juzgado de Instrucción
  3. Acusación particular: Schadensersatz direkt im Strafverfahren
  4. Medidas cautelares: Kontensperrung, Reiseverbot für den Beschuldigten

Mein Angebot

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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