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Internetbetrug in Spanien: Was tun, wenn man Opfer wird?

Silvia Santaulària Bachmann27. Februar 20265 min Lesedauer

Internetbetrug in Spanien: Rechtliche Möglichkeiten für Opfer

Internetbetrug – auf Spanisch «Estafa online» – ist gemäß Art. 248.2 des Código Penal strafbar und wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Besonders auf Mallorca, Ibiza und in Barcelona häufen sich Fälle, bei denen Täter über gefälschte Online-Shops, Phishing-E-Mails oder Social-Media-Betrug Geld erbeuten.

Typische Formen des Internetbetrugs

  • Gefälschte Online-Shops: Zahlung für Waren, die nie geliefert werden
  • Phishing: Erschleichen von Bankdaten über gefälschte E-Mails oder Websites
  • Romance Scam: Aufbau einer falschen Liebesbeziehung, um Geld zu ergaunern
  • Investitionsbetrug: Fake-Investments in Kryptowährungen oder Aktien
  • CEO-Fraud: Gefälschte E-Mails im Namen von Vorgesetzten

Was sollten Opfer sofort tun?

  1. Beweise sichern: Screenshots, E-Mails, Chatverläufe, Transaktionsnachweise
  2. Bank kontaktieren: Sofortige Sperrung und Rückbuchungsantrag (Chargeback)
  3. Strafanzeige erstatten: Bei der Policía Nacional oder Guardia Civil, idealerweise mit anwaltlicher Begleitung
  4. Anwalt einschalten: Für die Querella (förmliche Strafklage) bei höheren Schadensbeträgen

Strafanzeige in Spanien (Denuncia / Querella)

Bei einfachem Internetbetrug genügt oft eine Denuncia bei der Polizei. Bei komplexeren Fällen oder höheren Schadensbeträgen empfiehlt sich eine Querella – eine förmliche Strafklage, die von einem Anwalt eingereicht wird. Als Privatklägerin (Acusación particular) kann ich Sie aktiv im Strafverfahren vertreten und gleichzeitig Schadensersatz geltend machen.

Verjährungsfristen beachten

Für Betrug gilt in Spanien grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren (Art. 131 CP). Handeln Sie deshalb schnell.

Fazit

Internetbetrug ist kein Kavaliersdelikt – spanische Gerichte verfolgen diese Taten konsequent. Als deutschsprachige Abogada auf Mallorca helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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