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VollstreckungBalearen

Deutsches Urteil auf Mallorca vollstrecken: EU-Vollstreckungstitel und Brüssel I

Silvia Santaulària Bachmann15. Februar 20267 min Lesedauer
Deutsches Urteil auf Mallorca vollstrecken: EU-Vollstreckungstitel und Brüssel I

Deutsches Urteil auf den Balearen vollstrecken

Dank der EU-Verordnungen ist die Vollstreckung deutscher Urteile auf Mallorca, Ibiza und Menorca heute deutlich einfacher als früher. Als zugelassene Abogada (Colegiada nº 6193 – ICAIB) führe ich für Sie das gesamte Vollstreckungsverfahren durch.

Drei Wege zur Vollstreckung

1. Brüssel-I-Verordnung (Nr. 1215/2012)

Die häufigste Methode: Deutsche Urteile sind in Spanien unmittelbar vollstreckbar, ohne Exequatur-Verfahren.

Voraussetzungen:

  • Urteil nach dem 10.01.2015 ergangen
  • Vollstreckungsbescheinigung des deutschen Gerichts (Formblatt Anhang I)
  • Beglaubigte Übersetzung ins Spanische

2. Europäischer Vollstreckungstitel (EuVTVO)

Für unbestrittene Forderungen nach Verordnung Nr. 805/2004:

  • Das deutsche Gericht bestätigt das Urteil als Europäischen Vollstreckungstitel
  • In Spanien wird das Urteil direkt vollstreckt
  • Kein spanisches Zwischenverfahren notwendig

3. Europäischer Zahlungsbefehl (EuMahnVO)

Für grenzüberschreitende Geldforderungen:

  • Antrag beim deutschen Gericht
  • Wird in Spanien wie ein inländischer Titel behandelt

Zuständige Gerichte auf den Balearen

| Insel | Gericht | |---|---| | Mallorca | Juzgado de Primera Instancia de Palma | | Ibiza | Juzgado de Primera Instancia de Ibiza | | Menorca | Juzgado de Primera Instancia de Mahón |

Praktische Schritte

  1. Bescheinigung besorgen: Formblatt beim deutschen Gericht beantragen
  2. Übersetzung: Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
  3. Vollstreckungsantrag: Demanda de ejecución beim zuständigen Juzgado
  4. Vollstreckung: Kontopfändung, Immobilienpfändung, etc.

Kosten

Die Gesamtkosten für ein Vollstreckungsverfahren auf Mallorca liegen typischerweise zwischen 1.500 € und 3.500 €, je nach Komplexität und Höhe der Forderung.

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Vollstreckungsmöglichkeiten.

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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