Ihr deutscher Anwalt in Spanien: Forderungseintreibung und Titeldurchsetzung leicht gemacht
Ihr spanischer Kunde zahlt nicht, oder ein Schuldner ist nach Spanien ausgewandert? Sie haben bereits ein Urteil und möchten dieses in Spanien vollstrecken lassen? Wir sind Ihre Experten, wenn es um die Forderungseintreibung in Spanien und die Unterstützung durch einen erfahrenen Inkassoanwalt in Spanien geht.
Das spanische sowie europäische Inkasso- und Forderungsrecht ist komplex und erfordert spezifisches Know-how. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die nötige Expertise, um Ihren Titel erfolgreich in Spanien durchzusetzen. Mit über 15 Jahren Erfahrung und einer bewährten Zusammenarbeit mit Unternehmen, Banken und Privatpersonen verstehen wir die Besonderheiten dieses Rechtsbereichs und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
Sichern Sie Ihre Liquidität – vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung.
Als deutscher Anwalt in Spanien legen wir großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Forderungen effizient und rechtssicher einzutreiben.
Jetzt Kontakt aufnehmen – unverbindlich und zielführend.
Zögern Sie nicht und lassen Sie uns Ihre rechtlichen Anliegen besprechen. Ihr Erfolg bei der Forderungseintreibung in Spanien und der Durchsetzung Ihres Titels ist unser Ziel.
Wenn Sie von einem spanischen Schuldner – sei es ein Unternehmen oder eine Privatperson – eine Zahlung einfordern möchten, sollten Sie zunächst wissen, welche Beträge rechtlich geltend gemacht werden können. Oft herrscht große Unsicherheit darüber, was ein Gläubiger tatsächlich von einem Schuldner verlangen darf.
Ein wichtiger Punkt für ausländische Gläubiger: In Spanien hat das Versenden einer ersten oder zweiten Mahnung keine rechtlich bindende Wirkung. Gleichzeitig ist es nicht ratsam, zu lange mit der Forderung zu warten oder dieselbe Rechnung mehrfach anzumahnen. Stattdessen genügt es rechtlich, wenn ein Inkassoanwalt in Spanien die Forderung einmal mit einer Mahnung geltend macht. Danach können weitere Schritte eingeleitet werden, wie etwa die Aufnahme des Schuldners in eine Schuldnerkartei oder die gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
Titel vollstrecken in Spanien – Besonderheiten beachten
Es ist wichtig zu wissen, dass Rechtsanwälte in Spanien in der vorgerichtlichen Phase keine Zuschläge oder Anwaltskosten verlangen dürfen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Diese Regelung schützt Schuldner vor übermäßigen finanziellen Belastungen und unterstreicht die Besonderheiten des spanischen Forderungsrechts.
Besonderer Schutz für Endverbraucher
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Schuldner ein Endverbraucher ist. Nach spanischem und europäischem Recht gelten Vertragsklauseln, die den Schuldner unangemessen benachteiligen – etwa durch die Verpflichtung, die Kosten der Forderungseintreibung zu übernehmen – als missbräuchlich und können von einem Richter für nichtig erklärt werden. Ein erfahrener deutscher Anwalt in Spanien kann Sie dabei unterstützen, rechtskonforme Forderungen zu stellen und Missverständnisse zu vermeiden.
Forderungseintreibung und Titeldurchsetzung – Vertrauen Sie auf Expertise
Ob Forderungseintreibung in Spanien oder die Vollstreckung eines Titels in Spanien – unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und die nötige Expertise, um Ihre Rechte effizient durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Forderungseintreibung in Spanien: Lösungen für Zahlungsausfälle und Verzögerungen
Zahlungsverzüge oder Zahlungsausfälle sind ein weit verbreitetes Problem, das Unternehmen aller Branchen europaweit betrifft. Besonders für ausländische Unternehmen stellt sich oft die Frage, wie man effektiv eine Forderung in Spanien eintreiben kann. Häufig fehlt das Wissen über die rechtlichen Möglichkeiten, während viele Schuldner ihre Schulden anhäufen und bewusst nicht bezahlen.
Effektive Strategien zur Forderungseintreibung
Um ausstehende Forderungen durchzusetzen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Ein bewährtes Instrument im spanischen Forderungsmanagement ist die Aufnahme des Schuldners in eine Schuldnerdatei. Diese Maßnahme kann erheblichen Druck auf säumige Schuldner ausüben und dazu beitragen, Zahlungen schneller einzutreiben.
Gefahr für die Liquidität vermeiden
Für Gläubiger besteht das Risiko, dass unbezahlte Forderungen die eigene Liquidität gefährden. Besonders bei Schuldnern, die nicht auf Mahnungen reagieren, ist es entscheidend, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Ein erfahrener Inkassoanwalt in Spanien kann dabei helfen, rechtliche Schritte einzuleiten und geeignete Werkzeuge zur Druckausübung auf die Schuldner einzusetzen.
Warum ein deutscher Anwalt in Spanien die beste Wahl ist
Ob es darum geht, Forderungen in Spanien einzutreiben oder einen Titel in Spanien zu vollstrecken, die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts ist unverzichtbar. Unsere Kanzlei kennt die Herausforderungen ausländischer Gläubiger und bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Zahlungsausfälle effizient zu bekämpfen.
Lassen Sie sich beraten und handeln Sie jetzt!
Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Forderungseintreibung in Spanien sind wir Ihr zuverlässiger Partner, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.
Schuldnerliste in Spanien: Voraussetzungen und Chancen
Um einen Schuldner in eine Schuldnerkartei in Spanien aufzunehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Schritte stellen sicher, dass die Forderung realistisch eintreibbar ist und das Verfahren effizient abläuft.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schuldnerkartei:
Vorteil der Schuldnerkartei in Spanien
Schon die Mitteilung, dass der Schuldner in eine solche Kartei aufgenommen wird, führt häufig dazu, dass Schulden anerkannt und beglichen werden. Diese Methode, die in Spanien gängige Praxis ist, unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland, wo solche Einträge seltener als Druckmittel genutzt werden.
Ein Inkassoanwalt in Spanien kann Sie dabei unterstützen, Ihre Forderung durchzusetzen und die notwendigen Schritte für die Aufnahme in die Schuldnerliste einzuleiten.
Forderungseintreibung in Spanien – handeln Sie jetzt.
Forderungseintreibung in Spanien: Nachweise und Kommunikationswege
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um einen Schuldner in eine Schuldnerkartei in Spanien aufzunehmen, ist der Nachweis, dass der Schuldner vorab eindeutig und rechtswirksam über diese Möglichkeit informiert wurde. Dies geschieht üblicherweise durch eine förmliche Zahlungsaufforderung.
Förmliche Zahlungsaufforderung – was gilt in Spanien?
Während in Spanien oft eine freundliche Kommunikation bei Zahlungsproblemen bevorzugt wird, reicht eine höfliche Erinnerung häufig nicht aus. In solchen Fällen ist eine nachweisbare Zahlungsaufforderung notwendig, um rechtlich abgesichert zu handeln.
Effektive Methoden zur Forderungsgeltendmachung:
Ein erfahrener Inkassoanwalt in Spanien unterstützt Sie dabei, die richtige Methode auszuwählen und Ihre Ansprüche rechtssicher geltend zu machen. Ob Forderungseintreibung in Spanien oder die Vorbereitung zur Vollstreckung eines Titels in Spanien – klare Kommunikation ist der erste Schritt zum Erfolg.
Handeln Sie jetzt und schützen Sie Ihre Forderungen.
Forderungseintreibung in Spanien: Der Weg zur Aufnahme in eine Schuldnerkartei
Wenn eine gültige Benachrichtigung an den Schuldner erfolgt ist und dieser nicht reagiert, kann der nächste Schritt die Aufnahme in eine Schuldnerkartei sein. Diese Maßnahme wird oft als effektives Druckmittel genutzt, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Wie erfolgt die Aufnahme in eine Schuldnerdatei?
Die Aufnahme einer natürlichen oder juristischen Person in eine Schuldnerdatei in Spanien ist unkompliziert, solange die richtigen Schritte befolgt werden. In unserer Kanzlei nutzen wir zuverlässige Schuldnerdateien, um sicherzustellen, dass Ihre Forderung korrekt und gesetzeskonform eingetragen wird.
Wichtige Schritte zur Aufnahme:
Rechtliche Schritte bei weiterem Zahlungsverzug:
Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, wird er formell in die Schuldnerkartei aufgenommen. Er hat dann eine Frist von 30 Tagen, um entweder zu zahlen oder begründet Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist können seine Daten von Dritten eingesehen werden, einschließlich Geschäftsinformationsplattformen.
Warum ein Inkassoanwalt in Spanien?
Mit der Unterstützung eines erfahrenen Inkassoanwalts in Spanien können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden. Von der Forderungseintreibung in Spanien bis hin zur Vollstreckung eines Titels in Spanien – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Jetzt handeln und Forderungen erfolgreich durchsetzen!
Unterschied zwischen Zivilrecht und Handelsrecht in Spanien
Der grundlegende Unterschied zwischen Zivilrecht und Handelsrecht liegt in der Art der Beziehungen, die sie regeln.
Ein spezieller Fall tritt auf, wenn beide Parteien Unternehmer sind, aber bereits ein verurteilendes Urteil in Deutschland vorliegt. In diesem Fall ist das zuständige Gericht in Spanien in der Regel das Zivilgericht erster Instanz, nicht das Handelsgericht.
Forderungseintreibung in Spanien: Zivilrecht oder Handelsrecht?
Ob Sie eine Forderung in Spanien eintreiben möchten oder einen Titel vollstrecken in Spanien, es ist entscheidend zu wissen, ob es sich um eine zivilrechtliche oder handelsrechtliche Angelegenheit handelt, um das richtige Gericht und Verfahren zu wählen. Ein erfahrener Inkassoanwalt in Spanien hilft Ihnen, die richtige Vorgehensweise zu bestimmen und Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Endverbraucherrecht in Spanien: Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln
Ein Endverbraucher ist in Spanien jeder, der einen Artikel für seinen eigenen Verbrauch erwirbt und nicht als Unternehmer handelt. Der gesetzliche Schutz von Verbrauchern wird sowohl auf spanischer als auch auf europäischer Ebene gewährleistet. Dies bedeutet, dass Vertragsklauseln, die den Verbraucher benachteiligen – wie etwa die Überwälzung der Kosten für die Eintreibung von Forderungen oder das Auferlegen unverhältnismäßiger Garantien – als missbräuchlich gelten können.
Wenn solche Klauseln in einem Vertrag enthalten sind, kann ein Richter diese für ungültig erklären, insbesondere wenn sie dem Verbraucher die Möglichkeit zur Verhandlung seiner Bedingungen verwehren und ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien entstehen lassen.
Vertragliche Bedingungen prüfen lassen
Um sicherzustellen, dass Ihre Forderung gegenüber einem Endverbraucher in Spanien durchsetzbar ist, ist es wichtig, dass ein Anwalt in Spanien die vertraglichen Bedingungen überprüft. Nur so lässt sich feststellen, ob Ihre Forderung rechtsgültig eingefordert werden kann oder ob die Klauseln möglicherweise als missbräuchlich gelten und daher nicht durchsetzbar sind.
Forderungseintreibung in Spanien: Ein erfahrener Inkassoanwalt in Spanien kann Ihnen helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche auf einer soliden Grundlage basieren.
Forderungseintreibung in Spanien: Besondere Aspekte der Zahlungsaufforderung und der Kostenübernahme
In Spanien existieren keine direkten rechtlichen Äquivalente zur „1. Zahlungsaufforderung“ und der „2. Zahlungsaufforderung“ (auf Deutsch „Mahnung“), wie es in Deutschland der Fall ist. Das einseitige Setzen einer Zahlungsfrist („Fristsetzung“) hat in Spanien keine rechtliche Wirkung. Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson in Spanien nicht gemäß den Bedingungen der von Ihnen aus Deutschland ausgestellten Rechnung zahlt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der säumige Kunde für Gebühren, Kosten oder andere Forderungen aufkommt, nachdem eine Mahnung verschickt wurde. Diese Regelung gilt auch dann, wenn es sich um eine Handelsbeziehung handelt.
Vertragsbedingungen und die Zahlungspflicht
Der säumige Kunde muss die entsprechenden Vertragsbedingungen ausdrücklich unterschreiben, um Kosten für die Eintreibung der Forderung zu tragen. Sollte der Kunde beispielsweise beschädigte Ware erhalten haben und den Gläubiger darüber informiert haben, könnte dies ein legitimer Grund für die Zurückhaltung der Zahlung sein. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht, ihre Position zu erklären. Eine unbezahlte Rechnung ist erst dann ein „vollstreckbarer Titel“, wenn ein Richter sie für vollstreckbar erklärt. Selbst wenn der säumige Kunde keinen berechtigten Grund hat und einfach nicht zahlt, berechtigt dies den Gläubiger nicht automatisch, Zuschläge oder Zusatzkosten zu verlangen – es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich in den Vertragsbedingungen unterzeichnet.
Wichtigkeit der Überprüfung durch einen Anwalt in Spanien
Es ist entscheidend, dass Kooperations- oder Verkaufsverträge von einem Anwalt in Spanien überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Klauseln den rechtlichen Anforderungen entsprechen und im Falle von Zahlungsverzug auch durchgesetzt werden können. Ein erfahrener Inkassoanwalt in Spanien stellt sicher, dass die Forderung ordnungsgemäß geltend gemacht werden kann.
Missbräuchliche Klauseln und Endverbraucher
Die Höhe der Forderung hängt in den meisten Fällen von den vertraglichen Bedingungen ab, die der Kunde unterzeichnet hat – es sei denn, diese Klauseln gelten als missbräuchlich oder nichtig, insbesondere bei Endverbrauchern. In solchen Fällen könnte es sein, dass Sie keine Beträge über den gesetzlichen Verzugszinsen hinaus einfordern können. Deutsche Anwälte in Spanien wissen genau, wie diese rechtlichen Feinheiten zu beachten sind.
Kosten der Forderungseintreibung in Spanien
Die Kosten für die Eintreibung einer Forderung in Spanien sind nicht automatisch vom Schuldner zu tragen. Selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und ein vollstreckbares Urteil vorliegt, entscheiden die Richter häufig, dass jede Partei ihre eigenen Gerichtskosten tragen muss. Diese Praxis mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, aber die spanischen Gerichte berücksichtigen, dass sowohl in Handels- als auch Zivilstreitigkeiten beide Parteien Rechte haben, die gewahrt werden müssen.
Forderungseintreibung in Spanien: Warum ein Anwalt entscheidend ist
Wie bereits erwähnt, kann die Forderungseintreibung in Spanien sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Besonders in der ersten, außergerichtlichen Phase ist es aus mehreren Gründen ratsam, einen Anwalt in Spanien zu beauftragen:
1. Sprachbarriere: Es mag offensichtlich erscheinen, aber es ist weitaus effektiver, die Forderung in der Sprache des Schuldners geltend zu machen. Ein Inkassoanwalt in Spanien wird in der Lage sein, die Forderung präzise und professionell zu formulieren, was zu einer höheren Erfolgsquote führen kann.
2. Voraussetzungen für die Schuldnerkartei: Eine außergerichtliche Forderung muss verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um den Schuldner in eine Schuldnerkartei aufzunehmen und die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Ein deutscher Anwalt in Spanien kennt diese Vorgaben und sorgt dafür, dass Ihre Forderung ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei vorbereitet wird.
3. Lokale Expertise: Ein Anwalt vor Ort kennt die Gesetze und Gepflogenheiten Spaniens sowie die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen autonomen Gemeinschaften. Dies gewährleistet, dass Ihr Anspruch von Anfang an gut begründet ist und die Erfolgsaussichten maximiert werden.
4. Zeit- und Kostenersparnis: Die Beauftragung eines Anwalts in Spanien von Anfang an kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen. Der Versuch, eine Forderung ohne rechtliche Unterstützung einzutreiben, die sowohl den spanischen Markt, die Gesetze als auch die Sprache des Schuldners kennt, kann zu erheblichen Verzögerungen und unnötigen Kosten führen. Ein erfahrener Anwalt kennt die besten Methoden zur Forderungseintreibung in Spanien und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche zügig und effektiv durchgesetzt werden.
Ihr spanischer Kunde zahlt nicht? Sie möchten erfolgreich eine offene Forderung von einem Schuldner eintreiben? Sie besitzen bereits ein Urteil, das Sie in Spanien vollstrecken möchten?
In solchen Fällen benötigen Sie Hilfe von einem deutschsprachigen Anwalt in Spanien, der sich auf das spanische Inkasso- und Forderungsrecht spezialisiert hat und die Besonderheiten des spanischen Rechtssystems genau kennt. Gerne unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Profitieren Sie von meiner Expertise im komplexen spanischen Forderungseintreiben in Spanien. Seit über 15 Jahren begleite ich erfolgreich Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Gebiet und unterbreite Ihnen gerne ein faires und transparentes Angebot für Ihr Anliegen.
Mit meiner Unterstützung vermeiden Sie Fehler, langwierige Prozesse und unnötige Kosten. Ich wahre für Sie sämtliche Anspruchs- und Verteidigungschancen und sorge dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Recht kommen.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu mir auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Forderung durchsetzen – ob durch Inkasso oder das Vollstrecken eines Titels in Spanien.
Es kommt häufig vor, dass sich ein deutscher Gläubiger an die deutschen Gerichte wendet, um eine Forderung gegenüber einem Schuldner mit Wohnsitz in Spanien geltend zu machen.
Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich jedoch nach dem Wohnsitz des Schuldners, sowohl nach der spanischen Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) als auch nach dem spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil). In vielen Fällen könnte es sein, dass nicht die deutschen Gerichte zuständig sind, sondern ein spanisches Gericht. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise im Ausland vor Gericht gehen müssen, wenn Sie eine Forderung in Spanien geltend machen wollen.
Es ist wichtig, nicht einfach davon auszugehen, dass Sie in Ihrem eigenen Land vor Gericht gehen können. Vielmehr sollten Sie sich mit einem erfahrenen deutschen Anwalt in Spanien in Verbindung setzen, um die Zuständigkeit und die beste Vorgehensweise zu klären, bevor ein gerichtlicher Inkassofall in Spanien eingeleitet wird. Ein Inkassoanwalt in Spanien hilft Ihnen, festzustellen, welches Gericht zuständig ist und wie Sie Ihre Forderung erfolgreich und rechtssicher durchsetzen können.
Die Gesetzgebung der Europäischen Union legt Regelungen fest, um die Zuständigkeit der europäischen Gerichte zu bestimmen, insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass in der Regel, auch wenn Sie einen deutschen Vertrag haben und der Gläubiger sind, die Gerichte des Landes zuständig sind, in dem der Beklagte zum Zeitpunkt des Sachverhalts seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Das bedeutet, dass spanische Gerichte möglicherweise für Ihre Forderung zuständig sind, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz in Spanien hat. Ein Inkassoanwalt in Spanien kann Ihnen helfen, die Zuständigkeit festzustellen und die Forderung in Spanien durchzusetzen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits ein deutsches Urteil haben, das in Spanien vollstreckt werden soll.
Die Zuständigkeit und die Vollstreckung von Urteilen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Fall korrekt und effizient bearbeitet wird. Ein deutscher Anwalt in Spanien, der sich auf das spanische Inkasso- und Forderungsrecht spezialisiert hat, kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und Ihnen helfen, Ihre Forderung rechtssicher einzutreiben.
Durch die Wahl der gerichtlichen Vereinbarung oder der ausdrücklichen Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit können Sie Ihre Forderung in Ihrem eigenen Land einfordern, unabhängig davon, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat.
Es gibt jedoch einige Aspekte des europäischen Mahnverfahrens, die es ohne die Unterstützung eines Inkassoanwalts in Spanien schwierig machen, es in der Praxis anzuwenden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nach etwa zwei Monaten und einer sanften Mahnung, sich an unsere Kanzlei zu wenden, wenn Ihr spanischer Kunde immer noch nicht gezahlt hat.
Als in Spanien zugelassene deutsche Anwälte mit fundierter Erfahrung im spanischen Forderungsrecht sind wir bestens mit den lokalen Gesetzen vertraut. Wir wissen, wann es sinnvoll ist, rechtliche Schritte einzuleiten und wann ein Kunde möglicherweise nicht bösgläubig ist. Unsere Anwälte kennen die besten Methoden zur Forderungseintreibung in Spanien und können Ihnen helfen, Ihre Forderung effektiv durchzusetzen, sei es außergerichtlich oder durch die Vollstreckung eines Titels in Spanien.
Ein häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, dass weil die örtliche Zuständigkeit für den Rechtsstreit in Ihrem Land liegt, auch das anwendbare Recht das Ihres Landes ist. Manchmal stimmen diese jedoch nicht überein.
Es kann vorkommen, dass das Gericht in Ihrem Land zuständig ist, aber das Recht Ihres ausländischen Mandanten anwendbar ist. Das bedeutet, dass die nationalen Gerichte einen Fall nach dem Recht eines anderen Landes verhandeln müssten. In solchen Fällen müssen Sie vor dem zuständigen Gericht den „Nachweis des ausländischen Rechts“ erbringen. Das bedeutet, dass Sie dem spanischen Richter den Nachweis über das anwendbare Recht vorlegen müssen, wenn dieses ausländische Recht gilt.
Dies tritt besonders häufig bei den gesetzlichen Zinssätzen auf, die in Ländern wie Spanien und Deutschland unterschiedlich sein können. Auch die Verjährungsfristen für Schulden können in beiden Ländern variieren. Als deutscher Anwalt in Spanien übernehmen wir die Aufgabe, dem Richter den anwendbaren Zinssatz oder die Vorschriften aus Deutschland nachzuweisen, wenn dieses Recht in Ihrem Fall relevant ist.
Es kommt häufig vor, dass deutsche Gläubiger versuchen, die Schulden über deutsche Anwälte in Deutschland einzutreiben. Wird dieser Fehler nicht bemerkt, können die Folgen schwerwiegende Auswirkungen haben. Gläubiger müssen dann doppelt für Anwälte in Deutschland und Spanien zahlen, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Eintreibung führen kann.
Zunächst muss geklärt werden, welches internationale Gericht zuständig ist. Hierfür überprüfen wir Verträge, Vereinbarungen und den Fall im Allgemeinen. Es ist entscheidend, das Verfahren zur Zulassung oder Unzulässigkeit korrekt zu durchlaufen, da das Gericht zunächst Ihre Unterlagen prüft und erst dann entscheidet, ob es zuständig ist. Dieser Prozess kann lange dauern, und wenn das Gericht feststellt, dass es nicht zuständig ist, muss das Verfahren vor dem richtigen internationalen Gericht von vorne beginnen.
Mit anderen Worten: Wertvolle Zeit wird verloren. Daher ist es entscheidend, im Vorfeld zu wissen, welche internationale Zuständigkeit das Gericht hat, bevor eine internationale Inkassoaktion eingeleitet wird. Angesichts der Komplexität und Bedeutung einer korrekten Bestimmung des anwendbaren Rechts und der zuständigen Gerichte empfehlen wir Ihnen, sich auf die Beratung von spezialisierten und erfahrenen Anwälten zu stützen.
Das Europäische Mahnverfahren ist ein grenzüberschreitendes Verfahren, das zur Geltendmachung von Forderungen in allen Ländern der Europäischen Union, mit Ausnahme von Dänemark, eingesetzt wird.
Dieses Verfahren wurde im Gemeinschaftsrecht durch die Verordnung (EG) 1896/2006 vom 12. Dezember des gleichen Jahres festgelegt und gilt unmittelbar in Spanien. Um jedoch mehr Klarheit zu schaffen, wurde das Gesetz 4/2011 (Änderung des Gesetzes über das Zivilprozessrecht) vom 24. März 2011 verabschiedet. Es enthält eine Schlussbestimmung (Nummer 23), die die Anwendung des Europäischen Mahnverfahrens in Spanien erleichtert.
Spanien hat zusätzlich ein eigenes Mahnverfahren, das in den Artikeln 812 ff. der spanischen Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) geregelt ist. Dieses Verfahren wird nur für Forderungen in Zivil- und Handelssachen verwendet. Es besteht darin, dass der Schuldner der Forderung des Gläubigers vor einem Richter widerspricht. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt und die Schuld nicht innerhalb der Frist bezahlt, endet das Verfahren und es beginnt ein Zwangsvollstreckungsverfahren, um die Forderung zu begleichen.
Es ist jedoch nicht immer das schnellste Verfahren, da im Falle eines Widerspruchs des Schuldners ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden muss. Dieses ist in der Regel mit höheren Gerichtskosten, Gebühren und einem enormen Zeitverlust verbunden.
Zunächst sollten Sie bedenken, dass alle Dokumente, die Ihre Forderung stützen, in die Amts- oder Regionalsprache übersetzt werden müssen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Forderung auf den Balearen oder in Katalonien geltend machen, müssen alle Unterlagen ins Spanische oder Katalanische durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Übersetzung vom Gericht, bei dem die Forderung eingereicht wird, geprüft wird. Daher sollte die Übersetzung einwandfrei sein. Wir arbeiten mit renommierten vereidigten Übersetzern zusammen, die auf juristische Übersetzungen spezialisiert sind (www.traduleguis.com) und garantieren dadurch von Anfang an einen perfekten Forderungsprozess.
Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich um alle Unterlagen, die die Schulden belegen, wie Rechnungen, Schuldanerkenntnisse, Postkorrespondenz, Mahnschreiben usw.
Viele Mandanten fragen uns nach dem europäischen Mahnverfahren. Ziel des europäischen Mahnverfahrens ist es, die Eintreibung unbestrittener Forderungen in grenzüberschreitenden Fällen in allen EU-Ländern zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die Anerkennung und Vollstreckung europäischer Zahlungsbefehle in allen EU-Ländern zu ermöglichen.
Das europäische Mahnverfahren gilt nicht nur für Zivil- und Handelssachen, sondern auch für Fälle, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben.
Damit das europäische Mahnverfahren angewendet werden kann, muss mindestens eine der Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Länder der Europäischen Union haben. Das Land des gewöhnlichen Aufenthalts muss von dem Land abweichen, in dem der Antrag auf Anwendung des europäischen Mahnverfahrens gestellt wird.
Das europäische Mahnverfahren gilt nicht für:
Das europäische Mahnverfahren gilt für zivil- und handelsrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise für Zahlungsansprüche, Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte, Vertragsverletzungen und den Kauf von Neu- oder Gebrauchtwagen.
Das große Problem besteht darin, dass einige Gerichte, wenn der Gläubiger von einem Anwalt in Spanien vertreten wird, das grenzüberschreitende Element entfällt. Daher kann das Verfahren nur in bestimmten Fällen effektiv durchgeführt werden.
Problematisch ist auch, dass nach Erlangung eines zufriedenstellenden Titels dieser in den meisten Fällen vollstreckt werden muss, um das Vermögen des Schuldners zu beschlagnahmen, sodass ein weiteres Vollstreckungsverfahren erforderlich ist, das nur durch einen spanischen Rechtsanwalt durchgeführt werden kann.
Wenn ein europäisches Gericht entschieden hat, dass ein Schuldner Ihnen einen bestimmten Betrag schuldet, können Sie diesen Titel in Spanien vollstrecken. Dies wird vor allem durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung) und die folgenden Bestimmungen zum Ausdruck gebracht.
Die anderen spezifischen Verordnungen sind:
Verordnung 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren, in der die Regeln für die Bestimmung des für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichts und die Anerkennung von Entscheidungen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgelegt sind.
Verordnung 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.
Verordnung 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Mit der Verordnung wird ein Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen geschaffen, der es ermöglicht, dass Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat automatisch und ohne Zwischenverfahren anerkannt und vollstreckt werden.
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens zur Vereinfachung, Beschleunigung und Kostenreduzierung von Rechtsstreitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen über unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen. Der Europäische Zahlungsbefehl wird in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf.
Verordnung 861/2007 vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Die Verordnung zielt darauf ab, das Verfahren für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 2.000 EUR zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Verordnung 4/2009 vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. Sie legt EU-Vorschriften fest, die die Beitreibung von Unterhaltsforderungen sicherstellen sollen, auch wenn sich der Unterhaltspflichtige oder der Unterhaltsberechtigte im Ausland befindet.
Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen und die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführung, die die Verordnung von 2003 ersetzt und in Spanien im August 2022 in Kraft getreten ist.
Neben den genannten Europäischen Verordnungen gibt es ein weiteres rechtliches Instrument, das Lugano-Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 (das das Lugano-Übereinkommen vom 16. September 1988 ersetzte).
Es ist wichtig, dass Ihr spanischer Anwalt weiß, welche der Europäischen Verordnungen für Ihren Fall anwendbar ist, damit er Ihre Rechte auf spanischem Territorium durchsetzen kann. Der Europäische Vollstreckungstitel ist notwendig für die Vollstreckung einer Entscheidung, einer von einem Gericht genehmigten gerichtlichen Vergleich oder vor einem Gericht geschlossenen Vergleich oder einer öffentlichen Urkunde mit Vollstreckungskraft, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in Bezug auf einen unbestrittenen Anspruch.
Die Beziehungen zwischen Spanien, Deutschland, Österreich und der Schweiz sind historisch von gegenseitiger Bewunderung und starken wirtschaftlichen Verbindungen geprägt. Deutschland ist Spaniens zweitgrößter Handelspartner, und auch Österreich und die Schweiz investieren stark in Spanien.
Vertrauen Sie immer Ihrem spanischen Kunden und denken Sie nicht in Klischees. Zahlungsverzögerungen entstehen oft aufgrund hoher Arbeitsbelastung, nicht aus böser Absicht. Spanische Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt – dies gilt auch für Österreich und die Schweiz.
Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation spielen eine wichtige Rolle. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es üblich, direkt und klar zu kommunizieren, während in Spanien eine indirekte, kontextabhängige Kommunikation vorherrscht. Drohbotschaften oder drastische Mahnungen können als unhöflich empfunden werden. Ein spanischer Kunde versteht oft nicht, warum ein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Gläubiger sich ärgert, wenn Zahlungen sich verzögern. Geduld und eine höfliche Erinnerung sind daher oft der bessere Weg.
Sollte der Kunde nach einem angemessenen Zeitraum (ca. zwei Monate in Spanien) nicht zahlen, wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort. Ein Anwalt, der sowohl spanisches Recht als auch interkulturelle Kommunikationsstrategien kennt, ist entscheidend. Es wird oft behauptet, dass die Eintreibung von Schulden in Spanien teuer und langwierig ist, aber ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Laut dem Bericht der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz 2020 liegt die Zahl der Richter pro 100.000 Einwohner in Spanien bei 11,5, in Deutschland bei 24,5, in Österreich bei 22,1 und in der Schweiz bei 35,2. Diese Unterschiede können die Dauer eines Verfahrens beeinflussen, weshalb es wichtig ist, von Anfang an einen lokalen Anwalt zu beauftragen, der mit den spanischen Gerichtsverfahren vertraut ist.
In unserem Büro stellen wir sicher, dass Ihre Forderung schnell und effizient eingetrieben wird, ohne dass dies zusätzliche Kosten für Sie verursacht.
Wir sagen unseren Mandanten immer: „Ja, es ist ratsam, immer eine Klage einzureichen„, und das aus mehreren Gründen, die insbesondere in Spanien, von Bedeutung sind:
Erstens, wenn wir Klage einreichen, fordern wir den Richter auf, sowohl private als auch öffentliche Stellen anzuweisen, Informationen über die Vermögensverhältnisse, Einkommensquellen und Sparverhältnisse des Beklagten zu liefern. Diese Informationen sind aufgrund der Datenschutzgesetze in Spanien und vielen anderen Ländern geschützt, jedoch durch die Klage zugänglich. Daher ist es ratsam, eine Klage so schnell wie möglich einzureichen, um das Vermögen des Schuldners zu überprüfen und gegebenenfalls zu pfänden.
Zweitens, wenn der Schuldner in die Insolvenz gerät, haben Sie bereits einen Forderungstitel, den Sie beim Insolvenzverwalter geltend machen können, was Ihre Chancen auf eine Rückzahlung deutlich verbessert.
Schließlich kann es vorkommen, dass der Schuldner Vermögensverschiebung oder Betrug begangen hat. Diese Aspekte werden oft erst durch eine Klage aufgedeckt. Indem Sie rechtzeitig handeln, erhöhen Sie Ihre Chancen, solche Unregelmäßigkeiten zu erkennen und entsprechend zu handeln, um Ihre Forderung zu sichern.
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